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Kosten
Ich bin Krankenkassen anerkannt und habe die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Zug und den Kanton Zürich.
Ich begleite Sie im Kanton Zürich und Kanton Zug.
ZSR- Nummer: L072409
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Die kosten werden von den Krankenkassen übernommen und Ihre Wohngemeinde beteiligt sich an den von den Krankenkassen nicht gedeckten Kosten.
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Ihre Beteiligung im Kanton Zug beträgt
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Für die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Welche ich für Sie, bei Bedarf, beim Arzt organisieren kann.
Die Patientenbeteiligung im Kanton Zug beträgt 20%.
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Komplementärmedizinische Behandlungen werden separat und nicht Krankenkassen anerkannt abgerechnet.
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Gerne berate ich Sie auch persönlich.

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