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Kosten

Ich bin Krankenkassen anerkannt und habe die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Zug und den Kanton Zürich.

Ich begleite Sie im Kanton Zürich und Kanton Zug.

ZSR- Nummer: L072409

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Die kosten werden von den Krankenkassen übernommen und Ihre Wohngemeinde beteiligt sich an den von den Krankenkassen nicht gedeckten Kosten.

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Ihre Beteiligung im Kanton Zug beträgt 

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Für die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Welche ich für Sie, bei Bedarf, beim Arzt organisieren kann.

Die Patientenbeteiligung im Kanton Zug beträgt 20%.

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Komplementärmedizinische Behandlungen werden separat und nicht Krankenkassen anerkannt abgerechnet.

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Gerne berate ich Sie auch persönlich.

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